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IV. Ehrenrat

§ 15 Zusammensetzung und Aufgaben
1. Der Ehrenrat besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Hauptausschuss alle zwei Jahre gewählt werden.
2. Wählbar sind nur Mitglieder, die das vierzigste Lebensjahr vollendet haben, mindestens zehn Jahre dem Verein und nicht dem Hauptvorstand angehören.
3. Der Ehrenrat wählt seinen Vorsitzenden selbst.
4. Die Aufgaben des Ehrenrates sind:
4.1 Unterbreitung von Ehrungsvorschlägen an den Hauptvorstand gemäß den Bestimmungen der Ehrenordnung.
4.2 Unterbreitung von Änderungsvorschlägen zur Ehrenordnung an den Hauptausschuss.
4.3 Durchführung von Schlichtungs- und Ausschlussverfahren.
5. Der Ehrenrat tritt nur bei Bedarf zusammen.
6. Die Einberufung erfolgt durch den Vorsitzenden, zur 1. Sitzung nach der Wahl durch den Hauptausschuss.

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Termine

Turnen

17.Mai 2012: Landesturnfest Heilbronn

Das Landesturnfest findet von 17.05. bis 20.05.2012 in Heilbonn statt. Wie jedes Mal wird auch dies mehr lesen »

Jugend

01.Juni 2012: Ausflug Jugendabteilung

Der Wasserski-Park in Pfullingen ist das diesjährige Ziel der Jugendabteilung. Mehr Infos hier. mehr lesen »

Leichtathletik

07.Juni 2012: Mehrkampf (Weilstetten) Schüler U10-U16

Schwimmen

09.Juni 2012: /10.Juni 2012: 38. Internationales Schwimmfest

in Esslingen-Berkheim. Jahrgang 2004 und älter. Meldeschluss 02.06.2012. Letztes Training vor dem mehr lesen »

Fitness- und Gesundheitskurse

13.Juni 2012: Neuer Kurs: Wohlfühlgymnastik

Fühlen Sie sich morgens auch manchmal steif und unbeweglich? Schmerzt der Rücken oder der Nacken? E mehr lesen »

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