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Aktuelle Information zum Schwimmtraining

Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs

Wir können seit dem 14.09.2021  wieder im Eyachbad trainieren.

Für den Einlass ins Eyachbad gilt die 3G-Regel.  Bei nicht geimpften Schülern reicht die Schulbescheinigung (oder ein anderer Nachweis, dass die Schule besucht wird)   aus.

Die Schulbescheinigung muss nur beim ersten Trainingsbesuch vorgelegt werden. Bei den weiteren Trainingsbesuchen wir abgefragt, ob aktuell ein Test in der Schule durchgeführt wurde. und das Testergebnis negativ war. 

Kinder unter 6 Jahre benötigen einen negativen Testnachweis.

Bis zum Beckenrand gilt die Maskenpflicht.

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