Das Balinger Beach-Volleyballfeld

Der Sand wartet auf euch!

Damit alles reibungslos verläuft und wir alle maximalen Spaß am Spielen haben können, bitte ich euch dringend um die Beachtung einiger (Verhaltens-) Regeln (siehe Beach-Ordnung weiter unten). Außerdem das Rechen des Platzes bitte nicht vergessen.

Die Beachanlage befindet sich auf dem Gelände der Tennisabteilung an der Eyach, Hindenburgstraße 68, Platz Nr. 9.

Neben dem Platz gibt es eine Dusche und im Vereinsheim der BTG ein Restaurant mit Terasse, um den Tag oder den Abend bei einem kühlen Getränk und netten Gesprächen ausklingen zu lassen.

Nach den Herbstferien wird das Feld winterfest gemacht.

Beachordnung der TSG Balingen

  • Das Spielen auf den Beachvolleyballfeld findet auf eigene Gefahr statt. Zur Vermeidung von Verletzungen ist das Feld vor Beginn der Übungseinheit nach Fremdgegenständen zu untersuchen.
  • Die Belegung des Beachfeldes erfolgt gemäß Belegungsplan. Dies ist auf der Internetseite Volleyball zu ersehen.
  • Die Trainingszeiten für die Volleyball Abteilung beginnt in der Regel um 17.30 Uhr und endet mit Einbruch der Dunkelheit, spätestens aber um 21.30 Uhr.
  • Übermäßige Lärmentwicklung ist aus Rücksicht auf die Mitglieder der Tennisabteilung zu vermeiden.
  • Die Beachanlage kann von Mai bis September genutzt werden.
  • Die Trainigszeiten für die Sport-AG’s der Schule und der anderen Vereine enden, um 16.00 Uhr. Die Anlage kann auch von anderen Vereinen genutzt werden. Dieses bedarf eine Anfrage bei der BTG.
  • Beim Benutzen der Beachanlage ist auf Ordnung, Disziplin, Sauberkeit und Werterhaltung zu achten.
  • Nach Beendigung der sportliche Aktivitäten ist der Beachplatz mit dem Rechen zu glätten.
  • Die Duschen im Sanitärbereich dürfen zur Körperbereinigung benutzt werden. Die Wasch- und Toilettenanlagen sind in einem sauberen Zustand zu erhalten.

Trainer/Übungsleiter sind für die Einhaltung der Ordnung durch ihre Trainigsgruppen verantwortlich.

Die Beachplatzordnung wurde vom Abteilungsleiter am 7. Juni 2013 verabschiedet.